Update vom 11.09.2022
Neue Teesorten mit Hanf eingetroffen:
• No. 3182
• No. 1681
weitere Sorten folgen
Update vom 24.05.2021
Zwei Sorten können wir erfreulicherweise ab sofort wieder in leicht geänderter Rezeptur anbieten:
❶ No. 2538
❷ No. 4265
Statt Hanfblätter werden nun die erlaubten Hanfsamen verwendet.
21.03.2021
Eigentlich sollten sie der Entspannung dienen, doch momentan gibt es schlechte Nachrichten in Bezug auf unsere Hanfteesorten: wir können derzeit nicht mehr alle unsere Teesorten mit Hanf anbieten.
Ein Hin und Her der Institutionen
Es wird um die Klassifizierung des Cannabis-Extrakts Cannabidiol (CBD) als Lebensmittel, Arzneimittel oder Betäubungsmittel gerungen und es gibt bisher keine einheitlichen Regeln.
In Deutschland gilt lt. Betäubungsmittelgesetz kurz gesagt folgendes:
– Cannabis wird als nicht verkehrsfähiges Betäubunsmittel eingestuft.
– Die Samen von Cannabis, die in der Regel keine Cannabinoide enthalten, sind von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen.
– Pflanzen und Pflanzenteile von Cannabis sind ebenfalls von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
→ Das heißt, dass Hanfblätter eigentlich in Tee verwendet werden dürfen, wenn sie einen THC-Gehalt < 0,2% haben.
Um als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden zu können, ist für Produkte mit Cannabidiol jedoch inzwischen eine EU-weite Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) notwendig. Der Europäischen Kommission liegen derzeit über 50 Anträge vor. Im August 2020 war sie der Meinung, CBD sei ein Betäubungsmittel und hat die Anträge auf Eis gelegt. Im November 2020 hat der Europäische Gerichtshof jedoch ein Urteil gesprochen, in dem er Cannabidiol "mit Blick auf den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse" nicht als Suchtmittel einstuft, da es keine psychoaktiven Wirkungen verursache.
Daraufhin hat die EU-Kommission die Prüfung der Novel-Food-Zulassungsanträge wieder aufgenommen. Die Prüfung dauert ca. 9-15 Monate und ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher noch offen, ob CBD-haltige Produkte künftig tatsächlich als Lebensmittel (Novel Food), als Arzneimittel oder womöglich doch als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Tatsache ist: es herrscht Verwirrung und deshalb haben wir uns entschieden, unsere Hanftees bis zur Klärung des Status' von Hanf nicht zu verkaufen. Im einzelnen handelt es sich um
❶ No. 2538
❷ No. 4265
❸ No. 4325
❹ No. 5295
❺ No. 5310
Weiterhin erhältlich ist No. 5285
Wir hoffen natürlich, dass sich das Blatt zum Guten wendet und wir Ihnen unsere Hanfteesorten bald wieder anbieten können. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Quellen:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: FAQ Hanf, THC, Cannabidiol (CBD) & Co | Bundesamt dämpft Hanf-Hype
Deutsche Apotheker Zeitung: CBD: Novel-Food-Anträge werden nun weiter geprüft
Titelbild-Foto von Elsa Olofsson von Pexels